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Verbesserung des ökologischen Zustandes der Weschnitz

Im Jahr 2000 wurde die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft beschlossen, um die europäische Wasserpolitik zu vereinheitlichen und den Gewässerschutz zu stärken. Ziel ist es, die Gewässer innerhalb der EU ökologischer umzugestalten, gute Wasserqualitäten zu erreichen und dabei die Öffentlichkeit einzubeziehen. Hierfür stellt die Richtlinie Wasserqualitätsziele auf und gibt Methoden an, wie diese erreicht werden können. Seit der Einführung der WRRL besteht gesetzliche Pflicht zur abschnittsweisen Renaturierung. Dies trifft auch für die Weschnitz zu, die im Kreis Bergstraße als übergeordneter Fluss eine wichtige wasserwirtschaftliche und ökologische Vernetzungsfunktion in einem Einzugsgebiet von über 400 km² mit hunderten von kleinen und kleinsten Gewässern ausübt.

Renaturierung in Einhausen und Lorsch

In der Einhäuser Ortsmitte gab es über die Jahre mehrere Maßnahmen zur Renaturierung. 2006 wurde ein 250 Meter langer Abschnitt durch den Einbau von Störsteinen, Kies und Steinschüttungen und der Bepflanzung von Röhrichten umgestaltet. 2012 wurde der bestehende Damm aufgeschüttet und bepflanzt. Im darauffolgenden Jahr wurde die Gewässerstruktur in einem Teilabschnitt verbessert. Das Flussbett wurde leicht mäandriert, die Böschungsneigung verändert und Strömungslenker eingebaut. Ziel dieser innerörtlichen Renaturierung war es, die Artenvielfalt zu erhöhen und den Erlebniswert zu steigern. Dadurch stieg die Aufenthaltsqualität am Weschnitzufer, und Rad- und Spazierwege entlang des Flusses wurden attraktiver.

Im Jahr 2017 wurde der alte und neue Weschnitzarm bei Lorsch auf ca. 3 km Länge im Natur- und Vogelschutzgebiet „Weschnitzinsel von Lorsch“ mit einer Zusammenlegung renaturiert.

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